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Elternbeitrag

Der Elternbeitrag richtet sich nach den Stundenbuchungen und wird monatlich erhoben:

 

Krippe:

 

  • 15 - 20 Stunden wöchentlich 140,00 €

  • 20 - 25 Stunden wöchentlich 160,00 €

  • 25 - 30 Stunden wöchentlich 180,00 €  

  • 30 - 35 Stunden wöchentlich 200,00 €  

  • 35 - 40 Stunden wöchentlich  220,00 €  

  • 40 - 45 Stunden wöchentlich  240,00 €  

  • 45 - 50 Stunden wöchentlich  260,00 €  

 

Kindergarten:
  • 20-25 Std wöchentlich 150,00 Euro   50€ Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG

  • 25-30 Std wöchentlich 160,00 Euro   60€ Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG

  • 30-35 Std wöchentlich 170,00 Euro   70€ Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG

  • 35-40 Std wöchentlich 180,00 Euro   80€ Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG

  • 40-45 Std wöchentlich 190,00 Euro   90€ Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG

  • 45-50 Std wöchentlich 200,00 Euro   100€ Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG

 

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt."

 

Hort:
  • 10 -15 Stunden wöchentlich     90,00 €

  • 15 -20 Stunden wöchentlich    100,00 €

  • 20 -25 Stunden Wöchentlich   110,00 €

  • 25 - 30 Stunden wöchentlich  120,00 €   

  • 30 - 35 Stunden wöchentlich  130,00 €  

  • 35 - 40 Stunden wöchentlich  140,00 €  

  • 40 - 45 Stunden wöchentlich  150,00 €

  • 45 - 50 Stunden wöchentlich  160,00 €  

 

Zustätzlich zum Beitrag berechnen, wir für Krippen- und KigaKinder, monatlich 10,00 € für Zwischenmahlzeiten am Vor- und Nachmittag. Für die Hortkinder fällt dieser Betrag nur für die gebuchten Ferienmonate an.

 

 

Für finanziell nicht so gut gestellte Familien kann beim Landratsamt ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden.